OLG Brandenburg - Urteil vom 25.02.2020
3 U 64/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 30.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 208/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Kaufvertragsschluss als Zeitpunkt eines SchadenseintrittsNachträgliches Softwareupdate

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.02.2020 - Aktenzeichen 3 U 64/19

DRsp Nr. 2020/5762

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Kaufvertragsschluss als Zeitpunkt eines Schadenseintritts Nachträgliches Softwareupdate

1. Ob im Rahmen des Erwerbs eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges ein Schaden eingetreten ist, richtet sich allein nach dem Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. 2. Ein nach Kaufvertragsabschluss installiertes Softwareupdate in die Motorsoftware des Fahrzeugs ist unbeachtlich.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 30.04.2019, Az. 12 O 208/18, abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.403,49 € nebst Zinsen in Höhe von 7.361,11 € sowie weiteren Zinsen aus 25.000 € in Höhe von 4 Prozent pro Jahr seit dem 09.03.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Volkswagen Touran 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer ... zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des in Ziffer 1 genannten Fahrzeuges seit dem 12.09.2018 in Annahmeverzug befindet.