Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 18.07.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Geldbetrag in Höhe von 14.037,54 € nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent für die Zeit vom 21.12.2012 bis zum 08.01.2019 sowie in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.01.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Kraftfahrzeuges der Marke Audi Typ A 1.6 TDI Cabrio mit der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) B nebst zwei Fahrzeugschlüsseln, dem Kraftfahrzeugschein, dem Kraftfahrzeugbrief und dem Serviceheft zu zahlen.
Die Beklagte wird zudem verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.029,35 € freizustellen.
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