Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.09.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.823,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.01.2019 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Fahrzeugs Volkswagen A VI 1.6 TDI Blue Motion Style mit der Fahrgestellnummer B zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung des Klägers und die weitergehende Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten erster Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts, die Kosten der Berufung haben der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 % zu tragen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|