Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.07.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 21.856,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.01.2019 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Skoda A Outdoor 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer B.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.01.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung des Klägers und die weitergehende Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die in erster Instanz angefallenen Kosten tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 26 % und die Beklagte zu 74 %.
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