Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 08.11.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.376,13 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.04.2018 Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw VW Golf Plus Life TDI mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer ...70 zu bezahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihres Rechtsanwalts M. H. in Höhe von 1.171,67 € freizustellen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin und der Beklagten zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen haben die Beklagte 68%, die Klägerin 32% zu tragen.
IV. V.
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