OLG Hamm - Urteil vom 17.03.2020
7 U 86/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 26.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 303/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189Nachweis einer haftungsbegründenden KausalitätTäuschung und Eintritt eines subjektiven Schadens

OLG Hamm, Urteil vom 17.03.2020 - Aktenzeichen 7 U 86/19

DRsp Nr. 2020/17924

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189 Nachweis einer haftungsbegründenden Kausalität Täuschung und Eintritt eines subjektiven Schadens

Es spricht zwar eine grundsätzliche Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Käufer bei Kenntnis von einer im Ergebnis unzulässigen Motorsteuerungssoftware im Zweifel von einem Fahrzeugkauf abgesehen hätte, gleichwohl muss für einen Schadensersatzanspruch die konkrete Kausalität auf den Willensentschluss des Käufers im Einzelfall festgestellt werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 26.03.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld (9 O 303/18) abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.