Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 25.09.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.342,52 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2019 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges ................................ mit der FIN .............................
(2)Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Verwendung der unzulässigen Abschaltvorrichtung in Form der verwendeten Software im unter (1) genannten Fahrzeug entstanden ist oder noch entstehen wird.
(3) (4) 2. 3. 4. 5. 6. 7.
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