Die Berufung des Klägers gegen das am 11.03.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger erwarb mit Kaufvertrag vom 05.06.2015 (Bl. 17 ff. d.A.) zu einem Kaufpreis in Höhe von 60.500,- € von der Beklagten das von dieser produzierte Kraftfahrzeug der Marke Mercedes Benz Typ A mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B. Den Erwerb des Kraftfahrzeuges finanzierte der Kläger über ein inzwischen vollständig zurückgeführtes Darlehen der Mercedes-Benz Bank AG, durch das dem Kläger Gesamtkreditkosten in Höhe von 3.739,55 € entstanden.
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