SchlHOLG - Urteil vom 20.03.2020
1 U 111/19
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, vom 29.09.2019

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Octavia 1,6 TDI mit Motor EA 189Fahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des Dieselskandals

SchlHOLG, Urteil vom 20.03.2020 - Aktenzeichen 1 U 111/19

DRsp Nr. 2020/7373

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda Octavia 1,6 TDI mit Motor EA 189 Fahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des Dieselskandals

Kommt ein Käufer erst nachträglich mit einem in sittenwidriger Weise in Verkehr gebrachten Produkt in Berührung, haftet der Hersteller ihm nicht wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung, wenn er sich zurzeit des Kaufes nicht mehr sittenwidrig verhält. Ein Motorhersteller, der einen Motor unters Verschweigen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht hat, handelt nicht mehr sittenwidrig und vorsätzlich in Bezug auf Gebrauchtwagenkäufer, wenn die Abschalteinrichtung zurzeit des Kaufes bekanntgeworden ist, der Hersteller mit der zuständigen Behörde wegen der Beseitigung der Abschalteinrichtung zusammenarbeitet, er dies in den Medien kommuniziert, er Internetseiten schaltet, auf denen die Betroffenheit von Fahrzeugen von der Manipulation geprüft werden kann und er wegen der umfassenden Berichterstattung davon ausgehen darf, den Käufern von Gebrauchtfahrzeugen werde die Ausrüstung des Motors mit der Abschalteinrichtung nicht verborgen bleiben. Orientierungssätze: Sittenwidrige Schädigung des Käufers eines mit einem EA 189-Moitor ausgestatteten Skoda bei Kauf im Dezember 2016

Tenor