OLG Brandenburg - Urteil vom 19.01.2022
7 U 183/20
Normen:
BGB § 826; BGB § 852; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Neuruppin, vom 15.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 228/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VI Plus mit einem Motor der Baureihe EA 189Einrede der VerjährungAnsprüche auf Feststellung der Ersatzpflicht aus unerlaubter Handlung (vorliegend verneint)

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.01.2022 - Aktenzeichen 7 U 183/20

DRsp Nr. 2022/2446

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf VI Plus mit einem Motor der Baureihe EA 189 Einrede der Verjährung Ansprüche auf Feststellung der Ersatzpflicht aus unerlaubter Handlung (vorliegend verneint)

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 15.10.2020, Az. 1 O 228/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 852; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe:

I.