Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel das am 10.07.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 21.682,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2019 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des PKW VW A 2,0 l mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer B.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,83 € freizustellen.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pkw VW A 2,0 l mit der Fahrzeug-Identitfizierungsnummer B in Annahmeverzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 23 % und die Beklagte zu 77 %.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|