OLG Hamm - Urteil vom 14.09.2021
19 U 1490/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, vom 26.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 523/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 288Rückrufbetroffenheit eines FahrzeugsZulässigkeit eines Thermofensters in einer Motorsteuerungssoftware

OLG Hamm, Urteil vom 14.09.2021 - Aktenzeichen 19 U 1490/19

DRsp Nr. 2022/3221

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW mit einem Motor der Baureihe EA 288 Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs Zulässigkeit eines Thermofensters in einer Motorsteuerungssoftware

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26.09.2019 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 52.714,92 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über ein neues Kraftfahrzeug, das - vermeintlich - vom sogenannten Abgas-Skandal betroffen ist.

1. 2. 3. 4. 5. 6.