OLG Thüringen - Urteil vom 10.02.2020
3 U 544/19
Normen:
ZPO § 91;
Vorinstanzen:
LG Erfurt, vom 10.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 1672/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan 2.0 TDIFahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des DieselskandalsReichweite einer Ad-hoc-Mitteilung des Kfz-Herstellers

OLG Thüringen, Urteil vom 10.02.2020 - Aktenzeichen 3 U 544/19

DRsp Nr. 2021/3526

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan 2.0 TDI Fahrzeugerwerb nach Bekanntwerden des Dieselskandals Reichweite einer Ad-hoc-Mitteilung des Kfz-Herstellers

Orientierungssatz: 1. Bei einer mittelbaren Schädigung muss ein ursprünglich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens eines Fahrzeugs sittenwidriges Verhalten auch noch zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses gegeben sein. 2. Das ist zu verneinen, wenn ein Fahrzeugkäufer nicht Ersterwerber eines Fahrzeugs ist, das Fahrzeug am 28.11.2016 gekauft hat und der Hersteller seit einer Ad-hoc-Mitteilung am 22.09.2015 Maßnahmen ergriffen hat, die eine Bewertung seines Verhaltens als sittenwidrig im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses nicht zulassen.

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 10.05.2019, Az. 9 O 1672/18 abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 91;

Gründe:

I.