Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 12. Mai 2021 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert der Berufung wird auf 10.889,05 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger macht mit seiner am 3. August 2020 bei Gericht eingegangenen und seit dem 9. Oktober 2020 rechtshängigen Klage gegenüber der Beklagten Schadensersatzansprüche vor dem Hintergrund des sogenannten VW-Dieselskandals geltend.
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