Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Kleve vom 10.05.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.545,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2018 zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw VW Tiguan 2,0 l TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des Pkw VW Tiguan 2,0 l TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber den Rechtsanwälten A..., B..., C... von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.171,67 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden gegeneinander aufgehoben.
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