Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18.10.2018 (
Im Übrigen wird auf die Berufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18.10.2018 (
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt,
an den Kläger 21.268,13 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % seit dem 14.02.2019 Zug um Zug gegen Rückübereignung und Rückgabe des Fahrzeuges VW Touran 1.6 TDI mit der FIN: A zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Rücknahme des in Ziff. 1 bezeichneten Gegenstandes seit dem 19.11.2015 im Annahmeverzug befindet.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.Die weiter gehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
IV.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 29 % und die Beklagte zu 1) zu 71 % zu tragen, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts entstanden sind; diese fallen dem Kläger zur Last.
V. VI. VII.
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