OLG Koblenz - Urteil vom 06.02.2020
6 U 1219/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 12.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 588/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran TDI mit einem Motor der Baureihe EA 189Fahrzeugerwerb im August 2016Öffentliche Bekanntmachung der Abgasproblematik durch den Motorenhersteller

OLG Koblenz, Urteil vom 06.02.2020 - Aktenzeichen 6 U 1219/19

DRsp Nr. 2021/18403

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran TDI mit einem Motor der Baureihe EA 189 Fahrzeugerwerb im August 2016 Öffentliche Bekanntmachung der Abgasproblematik durch den Motorenhersteller

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 12.06.2019, Az. 5 O 588/18, wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten Schadensersatz in Form der Rückgängigmachung des Erwerbs eines Gebrauchtwagens, der von der Beklagten mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 hergestellt und in Verkehr gebracht worden war.

1. 2. 3. 1. 2. 3.