BFH - Urteil vom 22.05.2002
II R 2/00
Normen:
GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Erwerb von Miteigentumsanteilen an Grundstück im Zustand der Bebauung

BFH, Urteil vom 22.05.2002 - Aktenzeichen II R 2/00

DRsp Nr. 2002/14425

Erwerb von Miteigentumsanteilen an Grundstück im Zustand der Bebauung

Verpflichtet sich der Erwerber gegenüber dem Veräußerer eines Miteigentumsanteils an einem im Zustand der Bebauung befindlichen Grundstück in einen vom Veräußerer und dem anderen Miteigentümer mit einem Dritten abgeschlossenen Bauvertrag einzutreten, kann aus der Übernahme des Bauvertrages nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände der Schluss gezogen werden, der Grundstücksverkäufer und der Dritte hätten in Abstimmung untereinander darauf hingewirkt, dem Erwerber ein Grundstück in fertig bebautem Zustand zu verschaffen.

Normenkette:

GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Die Eheleute W kauften 1994 zu je 1/2 Miteigentumsanteil ein unbebautes Grundstück. Es wurde Grunderwerbsteuer mit dem Kaufpreis als Bemessungsgrundlage festgesetzt. Um das Grundstück mit einem Fertighaus zu bebauen, schlossen die Eheleute mit Unternehmern Verträge über die Errichtung des Kellergeschosses und eines Einfamilienhauses ab.