Es kann im Streitfall dahinstehen, ob die Beschwerde mangels ausreichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (§ 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) bereits unzulässig ist. Sie ist jedenfalls unbegründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|