1. Rechtsgeschäftliche Erklärungen können nur dann zur Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs i.S. des § 23GrEStG führen, wenn sie unmittelbar die die Steuerbarkeit eines Rechtsvorgangs i.S. von § 1 Abs. 1 bis 3GrEStG konstituierenden Merkmale erfüllen, ohne dass bereits ein Erwerb eintritt.2. Der Abschluss eines Vorvertrages verwirklicht nur dann ausnahmsweise einen Erwerbersvorgang, wenn aus dem Vorvertrag selbst auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann (Anschluss Senats-Urt. v. 31.5.1972, BStBl II 1972, 828).
Normenkette:
GrEStG (1997) § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 § 23 Abs. 4 S. 1 ;
Gründe:
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