BFH - Beschluß vom 07.05.2002
VII R 38/01
Normen:
TabStG § 21 ; ZK Art. 4 Nr. 19 Art. 40 Art. 202 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 Art. 203 Abs. 1 Art. 206 Art. 233 lit. d ; ZollV § 8 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1191

EuGH-Vorlage; TabSt bei vorschriftswidrigem Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet

BFH, Beschluß vom 07.05.2002 - Aktenzeichen VII R 38/01

DRsp Nr. 2002/10131

EuGH-Vorlage; TabSt bei vorschriftswidrigem Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet

1. Ist Art. 4 Nr. 19 ZK dahin auszulegen, dass in der Mitteilung an die Zollbehörden darüber, dass sich die in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Ware an dem bestimmten Ort befindet, auf versteckte oder durch besonders angebrachte Vorrichtungen verheimlichte Waren ausdrücklich hinzuweisen ist?2. Für den Fall, dass die unter Nr. 1 gestellte Frage bejaht wird:Ist Art. 40 ZK dahin auszulegen, dass diese Mitteilung auch der Fahrer eines Lastzuges zu machen hat, obwohl er von den in dem Lastzug versteckten oder verheimlichten Waren weder wusste noch hätte wissen müssen?

Normenkette:

TabStG § 21 ; ZK Art. 4 Nr. 19 Art. 40 Art. 202 Abs. 1 lit. a, Abs. 3 Art. 203 Abs. 1 Art. 206 Art. 233 lit. d ; ZollV § 8 S. 2 ;

Gründe: