BFH - Beschluss vom 14.07.2010
XI R 27/08
Normen:
UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 5 Abs. 1 und 8, Art. 6 Abs. 5;
Vorinstanzen:
FG Münster , vom 30.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 3601/04

EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen

BFH, Beschluss vom 14.07.2010 - Aktenzeichen XI R 27/08

DRsp Nr. 2010/16567

EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Liegt eine "Übertragung" eines Gesamtvermögens i.S. von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG vor, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Einzelhandelsgeschäfts an einen Erwerber übereignet und ihm das in seinem Eigentum stehende Ladenlokal lediglich vermietet? 2. Kommt es dabei darauf an, ob das Ladenlokal durch einen auf lange Dauer abgeschlossenen Mietvertrag zur Nutzung überlassen wurde oder ob der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft und von beiden Parteien kurzfristig kündbar ist?

Tenor

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1.

Liegt eine "Übertragung" eines Gesamtvermögens i.S. von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG vor, wenn ein Unternehmer den Warenbestand und die Geschäftsausstattung seines Einzelhandelsgeschäfts an einen Erwerber übereignet und ihm das in seinem Eigentum stehende Ladenlokal lediglich vermietet?

2.

Kommt es dabei darauf an, ob das Ladenlokal durch einen auf lange Dauer abgeschlossenen Mietvertrag zur Nutzung überlassen wurde oder ob der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft und von beiden Parteien kurzfristig kündbar ist?

Normenkette:

UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1a;