FG Hamburg, vom 29.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen III 371/02
Europarechtmäßigkeit der Besteuerung von Ausschüttungen aus dem EK 02 bei gebietsfremden Anteilseignern
BFH, Beschluss vom 22.02.2006 - Aktenzeichen I R 56/05
DRsp Nr. 2006/19220
Europarechtmäßigkeit der Besteuerung von Ausschüttungen aus dem EK 02 bei gebietsfremden Anteilseignern
»Dem EuGH werden zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfragen vorgelegt:1. Stellt es einen Abzug von der Quelle i.S. von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 435/90/EWG des Rates vom 23. Juli 1990 (ABlEG Nr. L 225, 6, berichtigt ABlEG Nr. L 266, 20) über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Mutter/Tochter-Richtlinie, nunmehr Art. 5 i.d.F. der Richtlinie 2003/123/EG vom 22. Dezember 2003, ABlEG 2004 Nr. L 7, 41) dar, wenn das nationale Recht vorschreibt, dass bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft Einkünfte und Vermögensmehrungen der Kapitalgesellschaft besteuert werden, die nach nationalem Recht nicht besteuert würden, wenn sie bei der Tochtergesellschaft verblieben und nicht an die Muttergesellschaft ausgeschüttet würden.
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