Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 27.08.2015, Az. 5 HK
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Auslagen werden nicht erstattet.
3.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 50.000,00 festgesetzt.
I.
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