Streitig ist die Hinzurechnung fiktiver Betriebsausgaben gem. § 8b Abs. 7 KStG i.d.F. des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 vom 22.12.1999 (BStBl. I 1999, 2601).
Die Klägerin ist einzige Gesellschafterin der ... Beteiligungsgesellschaft mbH (im folgenden: Beteiligungsgesellschaft), die ebenfalls ihren Sitz in Hamburg hat. Zwischen beiden Gesellschaften besteht eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Die Beteiligungsgesellschaft ist ihrerseits einzige Gesellschafterin der ... Nederland BV (im Folgenden: BV), einer Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts.
Die Beteiligung an der BV hatte die Beteiligungsgesellschaft 1993 von der Klägerin erworben. Dazu war sie von der Klägerin mit dem entsprechendem Eigenkapital ausgestattet worden.
Im Streitjahr (1999) schüttete die BV an die Beteiligungsgesellschaft Dividenden i.H.v. ... Mio. DM aus.
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