Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und ist 1989 mit seiner Familie (3 Kinder) nach Brüssel gezogen, um sich dort als selbstständiger Rechtsanwalt niederzulassen und das auf EU-Recht spezialisierte Büro einer deutschen Rechtsanwaltssozietät, der er angehört, aufzubauen. Seine Kinder besuchten dort die "Europäische Schule", wofür Schulgeld in Höhe von DM 4.911,-- in 1994 und DM 5.072,-- in 1995 zu entrichten war.
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