Streitig ist, ob ein „Exit-Bonus”, der im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Kapitalbeteiligung gezahlt wird, Bestandteil eines Veräußerungsgewinns nach § 17 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist.
Die Kläger sind Eheleute und werden für das Streitjahr 2006 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.
Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und bezog im Jahr 2006 u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer der N GmbH. Das Stammkapital der N GmbH betrug 25.000,00 €.
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