Die Beteiligten streiten um die Frage, ob Aufwendungen des Klägers für Kongressreisen nach Davos und Meran Betriebsausgaben darstellen.
Der Kläger erzielt als Apotheker Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er wurde in den vorliegend streitigen Veranlagungszeiträumen zusammen mit seiner bei ihm als Apothekerin angestellten Ehefrau antragsgemäß veranlagt.
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