Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg vom 22. Juni 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Parteien streiten um Zahlungsansprüche für gelieferten Strom.
Die Beklagte ist Eigentümerin eines Hauses, in dem sich die von der Klägerin im Zeitraum vom 11. November 2010 bis zum 30. Oktober 2012 im Rahmen der Grundversorgung mit Strom belieferte Verbrauchsstelle befindet.
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