Streitig ist zwischen den Beteiligten, welche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Berechnung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) zugrunde zu legen ist.
Der Kläger erzielte im Streitjahr 2001 als...Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung machte er für die Fahrten zwischen Wohnung (L) und Arbeitsstätte (D) mit einer Entfernung von 95 km Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend.
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