I.
Der Antragsteller ist der Rechtsnachfolger der 1997 gegründeten M GmbH -künftig: GmbH-, die durch notariellen Vertrag vom 28. August 2003 auf den Antragsteller verschmolzen wurde (Dok, Bl. 1 ff., 15 ff.). Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Werbeveranstaltungen sowie der Verkauf von Werbeartikeln. Der Sitz der GmbH befand sich in S im Wohnhaus des Antragstellers (Dok, Bl. 1).
Bei der GmbH wurde im Jahr 2000 eine Außenprüfung durchgeführt, die die Jahre 1997 und 1998 umfasste (BP-Akte, Bl. 1). Der Prüfer stellte fest, dass sich das Büro des Antragstellers in dessen Wohnhaus in S befand. Von dort fuhr der Antragsteller regelmäßig nach X in Baden-Württemberg, wo er in der N-Halle nahezu täglich in angemieteten Räumen Verkaufsveranstaltungen durchführte. Die GmbH hatte die Fahrten zwischen S und X als Dienstreisen behandelt. Der Prüfer gelangte zu der Auffassung, dass sich alleine in Schwarzach eine Betriebstätte befinde.
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