EStG § 8 Abs. 2 S. 2, 3, 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 1654
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 06.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 4358/01
Fahrtenbuch; Ministerialbeamter
BFH, Beschluss vom 28.06.2007 - Aktenzeichen VI B 112/06
DRsp Nr. 2007/14218
Fahrtenbuch; Ministerialbeamter
1. Die vom BFH entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze zu den Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches gelten auch, wenn einem hohen Ministerialbeamten ein Dienstwagen mit der Möglichkeit der privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird.2. Die dienstrechtlich bedeutsame Erklärung eines Beamten, eine Dienstfahrt unternommen zu haben, entfaltet für die Beurteilung eines steuerlichen Sachverhalts keine Tatbestandwirkung.
Normenkette:
EStG § 8 Abs. 2 S. 2, 3, 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2;
Gründe:
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