FG Münster - Urteil vom 19.06.2002
5 K 5798/98 E
Normen:
EStG § 12 Nr. 1 S. 2 ; EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Fahrtkosten anlässlich einer privaten Lernarbeitsgemeinschaft als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - Anforderungen an den Nachweis der Verfolgung nahezu ausschließlich beruflicher Interessen

FG Münster, Urteil vom 19.06.2002 - Aktenzeichen 5 K 5798/98 E

DRsp Nr. 2002/12463

Fahrtkosten anlässlich einer privaten Lernarbeitsgemeinschaft als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit - Anforderungen an den Nachweis der Verfolgung nahezu ausschließlich beruflicher Interessen

1. Den allgemeinen Erfahrungssatz, dass die Teilnehmer einer in ihrem häuslichen Bereich stattfindenden privaten Lernarbeitsgemeinschaft regelmäßig auch private Interessen von nicht nur untergeordneter Bedeutung verfolgen, kann der Steuerpflichtige durch substantiierten und widerspruchsfreien Vortrag sowie durch Vorlage detaillierter Aufzeichnungen über den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der einzelnen Treffen widerlegen. 2. Den Anforderungen an einen widerspruchsfreien Vortrag genügt der Steuerpflichtige nicht, wenn er zunächst zahlenmäßig exakt angibt, die Treffen hätten jeweils von 18.00 bis 21.00 Uhr gedauert, dann aber auf Nachfrage einräumt, die Termine hätten eventuell auch einmal früher oder später begonnen oder geendet.