BFH vom 02.02.1994
VI R 108/89

Fahrtkosten eines Arbeitnehmers (§ 9 EStG)

BFH, vom 02.02.1994 - Aktenzeichen VI R 108/89

DRsp Nr. 1997/8622

Fahrtkosten eines Arbeitnehmers (§ 9 EStG)

Aufwendungen für Fahrten eines Arbeitnehmers mit dem eigenen Kfz, die im wesentlichen durch den täglichen mehrfachen Ortswechsel geprägt sind, die also eine Art Reisetätigkeit wie z.B. bei einem Handelsvertreter oder Kundendiensttechniker darstellen, unterliegen nicht der Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG.