BFH - Urteil vom 22.10.2002
VI R 16/02
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 § 19 Abs. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 164

Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Fahrtkosten als Werbungskosten

BFH, Urteil vom 22.10.2002 - Aktenzeichen VI R 16/02

DRsp Nr. 2003/1412

Fahrtkosten eines GmbH-Gesellschafters; Einkünfte aus Kapitalvermögen; Fahrtkosten als Werbungskosten

Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit einer GmbH-Beteiligung stehen, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit der GmbH zu berücksichtigen sein (Anschluss an BFH-Urt. v. 02.05.2001 - VIII R 32/00, BStBl II 2001, 668).

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 § 19 Abs. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: