Der Kläger zu 1) ist Diplom-Chemiker. Er war vom 01.01.1998 bis 01.04.1998 als Umweltberater Abfalltechnik beschäftigt und anschließend arbeitslos. Vom 14.09.1998 bis zum 13.09.1999 nahm er an einer einjährigen Fortbildungsmaßnahme zum "Anwendungsberater EDV und Management im Umweltschutz" in L. teil und absolvierte anschließend vom 01.10.1999 bis 23.12.1999 ein Praktikum im Bereich "EDV-Dokumentation, Umweltmanagement" bei der Firma X. L. Vom 01.01.2000 an war er bei der Firma X. aushilfsweise als Technischer Angestellter beschäftigt.
Der Kläger zu 1) und seine Ehefrau, die Klägerin zu 2), wurden im Streitjahr 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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