Streitig ist die Anerkennung von Fahrtkosten in Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines an Entwicklungsstörungen leidenden Kindes als außergewöhnliche Belastung im Sinne von § 33 Einkommensteuergesetz (EStG).
Die Kläger sind Eheleute, die für das Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|