Auf die Beschwerde des Verteidigers werden die Beschlüsse der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Hannover vom 10.12.2018 und des Amtsgerichts Hannover vom 18.10.2018 aufgehoben sowie die Kostenfestsetzungsentscheidung des Amtsgerichts Hannover vom 19.09.2018 dahingehend abgeändert, dass die Pflichtverteidigervergütung auf 1265,92 € festgesetzt wird.
Das Verfahren über die Erinnerung und die Beschwerde ist gebührenfrei. Notwendige Auslagen werden
nicht erstattet.
I.
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