Die Beteiligten streiten über die Frage, ob von der Klägerin im Rahmen von Leasing-Verträgen aufgewendete Wartungsgebühren unter die gewerbesteuerliche Hinzurechnungsvorschrift des §
Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Unternehmen, dessen Gegenstand in den Streitjahren das Leasing von Nutzfahrzeugen und Aufliegern aller Art sowie die Vermietung und der Handel mit Fahrzeugen und Aufliegern aller Art in Deutschland und im europäischen Ausland gewesen ist. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom xx.xx.xx gegründet. Alleinige Gesellschafterin ist die A GmbH. Zu Geschäftsführern sind B und C bestellt, die gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Die Klägerin ermittelt ihren Gewinn durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs. 1, § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) unter Zugrundelegung eines Wirtschaftsjahres, welches dem Kalenderjahr entspricht.
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