BFH - Beschluß vom 23.05.2002
II R 30/01
Normen:
FGO § 55 Abs. 2 § 115 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1322

Falsche Rechtsmittelbelehrung

BFH, Beschluß vom 23.05.2002 - Aktenzeichen II R 30/01

DRsp Nr. 2002/10463

Falsche Rechtsmittelbelehrung

1. Enthält ein nach dem 31.12.2000 zugestelltes FG-Urteil versehentlich eine überholte Rechtsmittelbelehrung, die noch auf die Möglichkeit einer zulassungsfreien Revision hinweist, ändert das an dem Erfordernis der Zulassung der Revision nichts.2. Die fehlerhafte Belehrung erschöpft sich darin, dass sich die Frist für das zulässige Rechtsmittel der NZB auf ein Jahr verlängert (§ 55 Abs. 2 FGO).

Normenkette:

FGO § 55 Abs. 2 § 115 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Mit Urteil vom 5. April 2001 --zugestellt am 24. April 2001-- wies das Finanzgericht (FG) eine Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wegen Vermögensteuer 1991 bis 1996 als unbegründet ab, ohne die Revision zuzulassen. Die Rechtsmittelbelehrung des Urteils enthielt noch den Hinweis auf die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) in der bis zum Zweiten Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2000 (BGBl I, 1757) geltenden Fassung.