Streitig ist, ob dem inländischen Kindergeldanspruch des Klägers vergleichbare ausländische Kindergeldansprüche der Kindesmutter entgegengehalten werden können.
Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und wohnhaft in K-Stadt/Inland. Ende des Jahres 2005 schloss er die Ehe mit Frau M., die ungarische Staatsangehörige ist. Aus der Ehe ging die im Februar 2006 geborene Tochter L. hervor.
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