Strittig ist die Frage, ob bei der Steuerfestsetzung das Existenzminimum der Familie der Kläger hinreichend verschont und der Leistungsfähigkeit der Kläger im Vergleich zu Eheleuten ohne Kinder verfassungsgemäß Rechnung getragen wurde, sowie die weitere Frage, ob die Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen verfassungswidrig ist.
Der Kläger ist als ... freiberuflich tätig. Daneben macht er Verluste aus diversen Mitunternehmerschaften geltend (...). Die mit ihm zusammen zu veranlagende Klägerin ist im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses angestellt. Die Eheleute haben vier Kinder, geboren ..., ... und ... (Zwillinge). Für die Kinder erhielten sie im Streitjahr 1999 Kindergeld in Höhe von insgesamt 13.800,- DM.
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