Streitig ist, ob die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaftsteuergesetzes 2009 (ErbStG) zu gewähren ist.
Der Kläger ist aufgrund gemeinschaftlichen Testaments seiner Eltern vom 28.10.1993 alleiniger Nacherbe nach dem Tod seines Vaters (Erblasser) am 02.12.2009, nachdem die Mutter des Klägers bereits am 10.12.2005 vorverstorben war. Im Nachlass befand sich unter anderem das Grundstück A-Straße 1 in D. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus (Baujahr: 1962, Wohnfläche: 157 m²) bebaut, welches der Kläger nach dem Erbfall renovierte und ab August 2010 vermietete.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|