I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben zwei Kinder und werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Klägerin ist Hausfrau. Mit ihrer gegen die Einkommensteuerbescheide für 1995 und 1996 gerichteten Klage machten sie verfassungsrechtliche Mängel des Einkommensteuergesetzes (EStG) geltend. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab und ließ die Revision nicht zu.
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