Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. Mai 2015 sowie der Bescheid der Beklagten vom 29. Februar 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. September 2012 aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, die Familienversicherung des Klägers bis zum 8. Dezember 2012 zu verlängern. Für den Zeitraum vom 9. März 2012 bis 8. Dezember 2012 gezahlte Krankenkassenbeiträge sind zu erstatten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|