FG Niedersachsen - Urteil vom 18.01.2022
8 K 203/20
Normen:
FGO § 56;

Fax; Wiedereinsetzung

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.01.2022 - Aktenzeichen 8 K 203/20

DRsp Nr. 2023/14280

Fax; Wiedereinsetzung

Zur Frage der Wiedereinsetzung bei defektem Faxgerät Nutzt ein Kläger zum Übersenden fristwahrender Schriftsätze kurz vor Fristablauf ein Faxgerät, handelt er fahrlässig und damit nicht ohne Verschulden i.S.d. § 56 Abs. 1 FGO, wenn er sich nicht hinreichend mit grundlegenden Funktionen seines Faxgerätes vertraut gemacht hat.

Normenkette:

FGO § 56;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2010, 2011 und 2014 - 2016.

Der Kläger war in den Streitjahren freiberuflich ... tätig. Zunächst wohnte der Kläger in A, X-Straße, während er nach eigenen Angaben seine Räumlichkeiten im Jahr 2010 in A, Y-Straße unterhielt.

Seine letzte Einkommensteuererklärung gab der Kläger für das Jahr 2009 ab. Darin erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von ... €. Aufgrund von Verschiebungen bei Umsatzsteuerzahlungen berücksichtigte das Finanzamt A1 Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit in Höhe von ... € und legte diese in dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 zugrunde. Nach Durchführung eines Einspruchsverfahrens berücksichtigte das Finanzamt in beiderseitigem Einvernehmen Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von ... €.