I.
Die Beteiligten streiten im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung (AdV) darum, ob die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
Die Antragstellerin ist im Wege einer formwechselnden Umwandlung aus der ... GmbH (im Folgenden: GmbH) hervorgegangen. Die Umwandlung wurde im August 2003 ins Handelsregister eingetragen.
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