I.
Streitig ist im vorliegenden Klageverfahren nur noch, ob negative Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1993 anzuerkennen sind.
Die Kläger erwarben am 26. Januar 1989 1.000 Aktien der Occidental Petroleum Corporation (Occidental) zu Anschaffungskosten von 51.175,65 DM. Des weiteren erwarben sie am 7. Dezember 1989 200 und am 5. April 1990 weitere 20 VW-Aktien; die Anschaffungskosten hierfür betrugen insgesamt 113.265,90 DM. Die Aktienkäufe wurden alle mit Kredit finanziert. Die Aktien der Occidental wurden am 7. Juni 1993 für 35.500 DM und die VW-Aktien am 12. Juni 1995 für insgesamt 124.390 DM verkauft.
In den Jahren 1989 bis 1995 ergaben sich bezüglich dieser Aktien folgende Erträge, bzw. Schuldzinsen:
Occidental
VW
Anschaffungskosten:
51.175,65
113.265,90
Verkaufserlös:
35.500,00
124.390,00
Jahr
Erträge
Schuldzinsen
Erträge
Schuldzinsen
1989
3.503,77
3.766,87
./.
./.
1990
4.081,68
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