Fehlender Nachweis für die Vermarktung auf dem Drittlandsmarkt
FG Hamburg, Urteil vom 09.04.2002 - Aktenzeichen IV 412/98
DRsp Nr. 2006/11600
Fehlender Nachweis für die Vermarktung auf dem Drittlandsmarkt
Ist ungeklärt, ob die streitgegenständlichen Kartons (hier Rindfleisch) in der Gesamtmenge enthalten sind, für die Unterlagen über die Freigabe durch die ägyptischen Gesundheitsbehörden fehlen, hat die Klägerin nicht den ihr obliegenden Nachweis für die Vermarktung ihrer Exportware auf dem Drittlandsmarkt erbracht.
Normenkette:
VO (EWG) Art. 17 ;
Tatbestand:
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