BFH, Beschluß vom 15.04.1999 - Aktenzeichen VII B 180/98
DRsp Nr. 2002/2475
Fehlerhafte Auslegung einer Prozesserklärung
Es ist zweifelhaft, ob mit der bloßen Rüge, das FG habe eine Prozesserklärung nicht sachgerecht ausgelegt, nur ein mit der NZB nicht verfolgbarer Verstoß gegen materielles Recht, nämlich die fehlerhafte Anwendung prozessualer Vorschriften geltend gemacht wird, oder ob darin die Behauptung eines Verfahrensmangels i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3FGO, d. h. eines Verstoßes gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts, zu sehen ist.